Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Betreiber, Nutzer, Leistungsträger und Teilnehmer an Gewinnspielen / Preisausschreiben der Thüringer Wald Card gelten die folgenden Bedingungen als vereinbart:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geschäftsgrundlage

Durch den Erhalt der Thüringer Wald Card oder der Berechtigung, das Thüringer Wald Card-Leistungsangebot zu nutzen, werden keine direkten Verträge mit den im Begleitheft genannten Leistungsträgern geschlossen. Die Thüringer Wald Service GmbH erbringt auch selbst keine eigenen Leistungen im Sinne eines Leistungsträgers. Er vermittelt lediglich die Inanspruchnahme der mit der Thüringer Wald Card nutzbaren Leistungen. Der Karteninhaber schließt den jeweiligen Vertrag mit dem Leistungsträger vor oder durch Inanspruchnahme der dargestellten Leistung direkt selbst ab.

 

Leistungsumfang

Die Leistungsträger verpflichten sich, Inhabern der Thüringer Wald Card zu den betriebsüblichen Öffnungs- und Geschäftszeiten ihre im jeweils aktuellen Erlebnisführer Thüringer Wald definierten Leistungen uneingeschränkt und in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Art und Umfang der Card-Leistung ergeben sich grundsätzlich aus der zum Zeitpunkt der Kartennutzung gültigen Ausgabe des Erlebnisführers Thüringer Wald bzw. der auf dem Internetportal www.thueringer-waldcard.de veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Aktuell begründete Änderungen des Leistungsangebots müssen unverzüglich dem Betreiber mitgeteilt werden, so dass eine entsprechende Aktualisierung über das Internetportal erfolgen kann. In unabänderlichen Ausnahmefällen erfolgt die Gewährleistung rabattierter Leistungen vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit. Für Leistungen der einzelnen Leistungsträger oder für Streitigkeiten aus dem zwischen Karteninhaber und Leistungsträger geschlossenen Vertrag übernimmt die Thüringer Wald Service GmbH ausdrücklich keinerlei Haftung.

 

Kartenverkauf

Verkaufsstellen sind von der Thüringer Wald Service GmbH autorisierte Vertriebsstellen. Die Thüringer Wald Service GmbH vertreibt die Card jedoch auch selbst. Im Erlebnisführer Thüringer Wald aufgeführte Leistungsträger können gleichzeitig auch als Verkäufer auftreten.

 

Gültigkeit

Die Karte erhält ihre Gültigkeit beginnend vom Zeitpunkt des Erwerbs durch den Nutzer für ein Jahr. Die Gültigkeit endet im Folgejahr am Monatsletzten des gleichen Monats, in dem der Kauf erfolgte. Die Gültigkeit ist nur wirksam, wenn auf der Rückseite der Card auf dem vorgegebenen Schriftfeld Vor- und Nachname des Nutzers sowie im Ziffernfeld der Kaufmonat eingetragen sind. Der Eintrag des Kauf-/Ablaufmonats soll grundsätzlich bereits beim Verkauf der Card durch den Verkäufer vorgenommen werden. Der Beginn der Kartengültigkeit kann im Bedarfsfall auch später, vor ihrer ersten Nutzung eingetragen werden, muss aber im laufenden Kalenderjahr erfolgen.

Nutzungsrecht

Bei der Thüringer Wald Card handelt es sich um eine personengebundene Karte. Sie ist nicht übertragbar und gilt nur für die Person, deren voller Name auf der Karte vermerkt ist. In Zweifelsfällen kann der Leistungsanbieter die Vorlage eines Lichtbildausweises verlangen, bevor er die angebotene Bonusleistung gewährt. Zusätzlich kann eine Thüringer Wald Card von einem Kind bis 12 Jahren in Begleitung des Karteninhabers genutzt werden, sofern das Leistungsangebot Rabatte oder Bonusleistungen für Kinder zusätzlich vorsieht. Im Allgemeinen werden mit der Thüringer Wald Card keine Ermäßigungen auf bereits bestehende ermäßigte Leistungen gewährt. Sonderregelungen einzelner Leistungsanbieter bleiben davon unberührt. Eine Zusammenfassung mehrerer Karten zu einem höheren als dem im Begleitheft ausgewiesenen Einzelrabatt ist nicht möglich.

 

Preis

Der Preis für den Erwerb der Thüringer Wald Card beträgt einheitlich 15,00 EUR. Der Erlebnisführer Thüringer Wald wird kostenfrei bei Kauf der Thüringer Wald Card angeboten. Bei Verlust der Karte besteht kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich oder Ersatzausstellung. Die Card ist bei nachweislicher, missbräuchlicher Verwendung vom Leistungsträger einzubehalten und der Betreiber zu verständigen.

 

Liefer- und Zahlungsbedingungen

In den Card-Verkaufsstellen wird die Karte im Rahmen einer üblichen Verkaufshandlung vertrieben. Bestellungen können sowohl über Internet, telefonisch oder brieflich erfolgen. Der Kaufpreis der Karte ist bei Erhalt der Rechnung zzgl. der Versandkosten fällig. Die Lieferung erfolgt per Briefpost mit Rechnung an die angegebene Lieferadresse.

 

Gästekarten-Kombinationen

Die Herausgeber örtlicher oder regionaler Gästekarten in staatlich anerkannten Erholungsorten und –regionen haben die Möglichkeit, das Leistungsspektrum der Thüringer Wald Card in das Angebot ihrer Gästekarten einzubinden. Damit soll die Servicequalität in den jeweiligen Tourismusregionen gesteigert und der Blick der Urlaubsgäste auf die Attraktivität der gesamten Thüringer-Wald-Region geweitet werden. Für die Nutzung dieser Angebotsversion ist die Vorlage der jeweiligen personalisierten Gästekarte beim Leistungspartner der Thüringer Wald Card erforderlich. Diese ist am Aufdruck des Thüringer Wald Card-Signets erkennbar. Im Unterschied zur Standard-Thüringer Wald Card ist dabei die Gültigkeit auf den Zeitraum des Aufenthaltes beschränkt, der ebenfalls auf der Gästekarte ersichtlich sein muss.

Die Gästekarten-Kombination gilt derzeit in folgenden staatlich anerkannten Erholungs- und Kurorten im Thüringer Wald:
Altenfeld | Bad Liebenstein | Bad Blankenburg | Bad Salzungen | Bad Tabarz | Brotterode-Trusetal | Cursdorf | Floh-Seligenthal | Frankenhain | Frauenwald | Friedrichroda | Finsterbergen | Gehlberg | Georgenthal | Großbreitenbach | Heubach | Manebach | Masserberg | Neustadt am Rennsteig | Oberhof | Oberweißbach | Ruhla | Saalfeld / Saale | Schleusegrund | Schmiedefeld am Rennsteig | Schnett | Steinbach-Hallenberg | Stützerbach | Suhl mit Vesser | Tambach-Dietharz | Zella-Mehlis

 

Datenschutz

Die Angabe der persönlichen Kundendaten unterliegt den Datenschutzbestimmungen. Die Thüringer Wald Service GmbH legt besonderen Wert auf die vertrauliche Behandlung dieser Daten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

 

Veranstalter, Geltungsbereich und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an Gewinnspielen, Preisausschreiben und Verlosungen, die von der Thüringer Wald Service GmbH veranstaltet werden und gelten für deren Durchführung. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an. Im Folgenden bündelt der Begriff „Gewinnspiel“ gleichermaßen Gewinnspiele, Verlosungen und Preisausschreiben.

 

Berechtigung zur Teilnahme an Gewinnspielen

Zur Teilnahme sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, berechtigt. Minderjährige Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. An Minderjährige findet keinerlei Gewinnausschüttung statt.

Mitarbeiter der Thüringer Wald Service GmbH, deren Kooperationspartnern bei dem jeweiligen Gewinnspiel oder Sponsoren sind generell von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleiches gilt für Angehörige (§15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist jede Person nur einmalig berechtigt. Eine mehrfache Teilnahme ist unzulässig. Die Thüringer Wald Service GmbH behält sich vor, Teilnehmer im Falle einer mehrfachen Teilnahme vom Gewinnspiel auszuschließen.

Die Teilnahme an Gewinnspielen der Thüringer Wald Service GmbH ist nicht an den Kauf von Waren, Dienstleistungen, Spenden oder Vergleichbarem gebunden.

 

Ablauf des Gewinnspiels

Der Ablauf eines Gewinnspiels wird im Vorfeld genau definiert. Die Teilnehmer werden darüber gesondert in Verbindung mit dem jeweiligen Gewinnspiel informiert. Dies betrifft zum Beispiel den Beginn und das Ende des Spiels, das Teilnahme- und Auswahlverfahren, spezifische Gewinnfragen und so weiter. Jedem Teilnehmer eines Gewinnspiels wird die gleiche Chance zum Gewinn eines Gewinnspiels eingeräumt. Die Auslosung der Teilnehmer erfolgt stets nach dem Zufallsprinzip.

  

Schriftliche Teilnahme am Gewinnspiel

Die Teilnahme an Gewinnspielen ist ausschließlich schriftlich möglich.

 

Gewinne

Eine Barauszahlung des Gewinnwertes von Sachpreisen bzw. ein Umtausch von Gewinnen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Sachpreise werden dem Gewinner in der Regel kostenfrei zugestellt, sofern dies nicht in den Teilnahmebedingungen des Gewinnspieles anderweitig definiert ist. Gegebenenfalls in der Beschreibung eines Gewinnspiels bildlich oder mündlich präsentierte Gewinne, sind nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen sind möglich. Die Thüringer Wald Service GmbH bzw. deren Kooperationspartner oder der Preissponsor kann einen dem als Preis ausgelobten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand auswählen. Die Lieferung erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang der Gewinnbenachrichtigung. Diese Frist ist jedoch nicht zwingend bindend. Je nach Umständen kann diese Frist in angemessener Weise verlängert werden.

 

Ausschluss von der Teilnahme am Gewinnspiel und Gewinnausschüttung

Die Thüringer Wald Service GmbH behält sich vor, gegebenenfalls Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, z.B. durch unwahre Angaben oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Stellt die Thüringer Wald Service GmbH im Nachhinein fest, dass der Teilnehmer zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt war, ist er berechtigt, den Gewinn nachträglich abzuerkennen und diesen vom Teilnehmer zurückzufordern.

 

Abbruch von Gewinnspielen

Die Thüringer Wald Service GmbH behält sich vor, ein Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere im Falle höherer Gewalt oder falls aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels der Thüringer Wald Service GmbH nicht gewährleistet bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die Thüringer Wald Service GmbH zu. Die Thüringer Wald Service GmbH behält sich die Geltendmachung des entstandenen Schadens für den Fall, dass der Abbruch durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, ausdrücklich vor.

 

Gewährleistung

Gewinne, die gemäß Angebot von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet die Thüringer Wald Service GmbH nur in deren Namen an. Die Thüringer Wald Service GmbH ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel. Offensichtliche Mängel des Gewinns sind innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe des Gewinns der Thüringer Wald Service GmbH bzw. den Kooperationspartnern und Preissponsoren, soweit diese den Preis stellen, mitzuteilen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften soweit diese anwendbar sind, wobei die haftungseinschränkenden Regelungen gemäß Ziffer 10. im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz zur Anwendung kommen.

 

Datenschutz bei Gewinnspielen

Alle personenbezogenen Daten, insbesondere die Registrierungsdaten des Teilnehmers, werden zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt. Eine Übermittlung an den Preissponsor oder dessen Agentur ist für die vorgenannten Zwecke zulässig. Eine unberechtigte Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Das Einverständnis zur Datennutzung kann jederzeit widerrufen werden. Siehe auch nähere Informationen im Rahmen unserer Datenschutzerklärung.

 

Sonstiges

Wenn bei einem Gewinnspiel mehrerer Teilnehmer die richtige Lösung gefunden haben, entscheidet das Los. Jeder Teilnehmer kann nur einen Gewinn erhalten, es sei denn, es wurde ein mehrfacher Gewinn ausdrücklich ausgelobt. Gewinner werden von der Thüringer Wald Service GmbH nach Beendigung des Gewinnspiels schriftlich und / oder telefonisch benachrichtigt. Erst mit der Benachrichtigung entsteht ein Anspruch auf einen Gewinn.

 

Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingungen des Schriftformerfordernisses. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eisfeld OT Friedrichshöhe, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist. ansonsten gilt der Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei.

  

Eisfeld OT Friedrichshöhe im Februar 2023